Berliner Testament Muster




Berliner Testament Muster

Verheiratete Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben häufig den Wunsch, ihren geliebten Partner optimal abzusichern, für den Fall, dass ihnen etwas zustößt. In diesem Zusammenhang denkt man auch an den eigenen Tod und hat so mitunter den Wunsch, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten. Mit einem Berliner Testament lässt sich dieses Vorhaben durchführen und zugleich sicherstellen, dass der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner bestmöglich abgesichert ist.

Wer ein gemeinschaftliches Testament errichten möchte und kein studierter Jurist ist, profitiert von einem Berliner Testament Muster, denn anhand dessen lässt sich der Aufbau nachvollziehen. Weiterhin können die enthaltenen Formulierungen als Vorlage fungieren und den Testierenden helfen, die richtigen Worte für ihre eigene letztwillige Verfügung zu finden. Hierbei sollte man allerdings stets bedenken, dass ein Muster für ein Berliner Testament lediglich als Orientierung dienen kann, schließlich gilt es, die persönlichen Umstände und individuellen Wünsche zu berücksichtigen.

Gegenseitige Erbeinsetzung im Rahmen eines Berliner Testaments

Im Mittelpunkt eines gemeinschaftlichen Testaments steht die gegenseitige Erbeinsetzung der beiden Partner. Die Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner setzen sich im Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben ein. Folglich legt man hiermit fest, dass der Überlebende den gesamten Nachlass erhalten soll.

Wer ein Berliner Testament Muster zur Hand nimmt, um eine gemeinschaftliche Verfügung von Todes wegen zu errichten, stößt stets auf entsprechende Formulierungen zur gegenseitigen Erbeinsetzung. Einer solchen Vorlage entsprechend könnte das Berliner Testament folgendermaßen beginnen:

Testament

Wir, Name des ersten Partners und Name des zweiten Partners, errichten hiermit ein gemeinschaftliches Testament und setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein.

Gemeinsame Kinder als Schlusserben einsetzen

Natürlich sollte man sich in einem Berliner Testament ebenfalls mit der Frage auseinandersetzen, was nach dem Tod des Überlebenden mit dem Nachlass geschieht. In der Regel sollen die gemeinsamen Kinder dann erben und somit als Schlusserben eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich um eine übliche Regelung, die auch in den meisten Vorlagen zu finden ist. Wenn es darum geht, die gemeinsamen Kinder im Berliner Testament als Schlusserben einzusetzen, ist die folgende Formulierung gängig:

Als Schlusserben des Längerlebenden setzen wir unsere gemeinsamen Kinder Name des ersten Kindes und Name des weiteren Kindes ein. Auch für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens soll dies gelten.

Pflichtteil der Kinder im Berliner Testament regeln

Künftige Erblasser sollten beim Verfassen eines Berliner Testaments auch daran denken, dass die Kinder als Mitglieder des pflichtteilsberechtigten Personenkreises etwaige Ansprüche geltend machen können, obwohl der überlebende Ehegatte durch das gemeinschaftliche Testament zunächst als Alleinerbe eingesetzt wird. Hierdurch werden die Kinder im ersten Erbfall faktisch von der Erbfolge ausgeschlossen, was der deutsche Gesetzgeber mit dem Pflichtteilsrecht unterbindet. Hierdurch haben die Pflichtteilsberechtigten die Möglichkeit, auf die Erfüllung ihrer Pflichtteilsansprüche zu bestehen.

In einem Muster für ein Berliner Testament finden sich Anregungen, die zeigen, inwiefern künftige Erblasser in einem gemeinschaftlichen Testament hierauf reagieren können.

Falls eines unserer Kinder im Todesfall des erstversterbenden Elternteils auf die Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs besteht, soll dieses von der Schlusserbfolge ausgeschlossen werden.

Aus einer solchen Klausel geht dann hervor, dass Kinder, die auf ihren Pflichtteilsanspruch bestehen und somit nach dem Tod des erstverstorbenen Elternteils den im Berliner Testament definierten letzten Willen missachten, alle über den Pflichtteil hinausgehenden Ansprüche am Erbe verlieren. Das in §§ 2303 bis 2338 BGB definierte Pflichtteilsrecht lässt sich auch mit einem Testament nicht ausschließen, doch durch entsprechende Formulierungen können künftige Erblasser dies berücksichtigen und Regelungen für den Fall der Fälle darlegen. Vor allem in Zusammenhang mit einem Berliner Testament, das in erster Linie den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner absichern soll, ist es sinnvoll, darauf einzugehen, was passiert, wenn eines der Kinder seinen Pflichtteilsanspruch geltend macht.

Regelung für den Fall, dass der Längerlebende erneut heiratet

In einer intakten Partnerschaft liegt der Gedanke, dass der geliebte Partner eine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen könnte, zunächst einmal fern. Als künftiger Erblasser sollte man aber auch dies bedenken, schließlich geht das Leben für den Längerlebenden weiter und kann durchaus eine neue Liebe beinhalten. Wer adäquat für den eigenen Todesfall vorsorgen möchte, sollte diesen Aspekt aus diesem Grund auch im Berliner Testament berücksichtigen. Im Idealfall setzt man sich mit seinem Partner zusammen und erörtert, was eine Heirat nach dem Tod des Erstverstorbenen für den Nachlass bedeuten soll. Gegebenenfalls sollten sich eingetragene Lebenspartner oder Ehegatten diesbezüglich an einen erfahrenen Juristen wenden, um so die richtige Lösung zu finden.

Schlussbestimmungen für das Berliner Testament

Nachdem alle Details geklärt sind und das Berliner Testament inhaltlich abgeschlossen ist, sollten ein paar Schlussbestimmungen hinzugefügt werden. Aus diesen sollte hervorgehen, dass das gemeinschaftliche Testament nur von beiden Testierenden zusammen geändert werden kann und zudem bindend ist.

In einem Berliner Testament Muster finden sich somit Schlussbestimmungen wie die Folgenden:

Alle Bestimmungen dieses Testaments gelten wechselbezüglich und können nur gemeinschaftlich widerrufen oder geändert werden.

Abschließend bestätigen die Eheleute oder eingetragenen Lebenspartner mit ihren Unterschriften, dass es sich bei dem vorliegenden Berliner Testament um ihren letzten Willen handelt. Man sollte allerdings stets bedenken, dass ein Muster nur als Vorlage für das persönliche Berliner Testament dienen kann. Individuelle Zusatzklauseln und persönliche Formulierungen sind unerlässlich, denn nur so kann das gemeinschaftliche Testament die Nachlassvorsorge der beiden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zuverlässig gewährleisten.