So gestaltet man eine Vorsorgevollmacht
Im Laufe des Lebens wird man sich der eigenen Sterblichkeit immer bewusster und blickt mitunter sorgenvoll in die Zukunft. Insbesondere der eigene Lebensabend löst bei vielen Menschen Ängste aus, weil sie fürchten, nicht mehr selbstbestimmt leben zu können und auf Dritte angewiesen zu sein. Vielen Menschen ergeht es im Alter so oder ähnlich, weil sie aufgrund einer Pflegebedürftigkeit ihre Selbständigkeit verlieren. Darüber hinaus sollte man auch frühzeitig daran denken, dass man aufgrund einer Erkrankung oder nach einem Unfall möglicherweise nicht mehr dazu in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Eine solche Situation kann praktisch jederzeit eintreten, weshalb man frühzeitig an eine Vorsorgevollmacht denken sollte.
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Zweck einer Vorsorgevollmacht
Sinn und Zweck einer Vorsorgevollmacht ist es, für den Fall vorzusorgen, dass der Vollmachtgeber seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Unterschiedlichste Notsituationen können hierzu führen und treten zumeist vollkommen überraschend ein. Aus diesem Grund ist es so immens wichtig, frühzeitig vorzusorgen und sich Gedanken über die Zukunft zu machen. Dazu gehört dann auch die Auseinandersetzung mit etwaigen Notsituationen, obgleich dies natürlich in keinster Weise angenehm ist und bei vielen Menschen Unbehagen auslöst. Dennoch sollte man hiervor nicht zurückschrecken und sich bewusst machen, welche Vorteile eine Vorsorgevollmacht bietet.
Durch eine Vorsorgevollmacht kann man eine vertraute Person bevollmächtigen, in einer Notsituation die Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln. Der Bevollmächtigte vertritt somit den Willen des Vollmachtgebers, der aufgrund der Notsituation nicht mehr entscheidungsfähig ist. Die juristische Basis ist in § 164 ff. BGB zu finden. § 662 ff. BGB geht auf die Beziehung zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer ein. Wer die Errichtung einer Vorsorgevollmacht in Erwägung zieht, sollte unbedingt an die Tragweite eines solchen Dokuments denken und nur eine Person bevollmächtigen, die das absolute Vertrauen genießt. Insbesondere wenn die Vorsorgevollmacht uneingeschränkt erteilt werden soll, darf man auf keinen Fall leichtfertig handeln und sollte sich absolut sicher sein, dass die bevollmächtigte Person das ihr entgegengebrachte Vertrauen nicht missbraucht.
Wichtige Fakten einer Vorsorgevollmacht
Verbraucher, die für ihre Zukunft bestmöglich vorsorgen möchten und den Entschluss gefasst haben, eine Vorsorgevollmacht zu errichten, sollten sich intensiv mit der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht beschäftigen und die wichtigsten Fakten hierzu zusammentragen.
- Von großer Bedeutung für die Richtigkeit einer Vorsorgevollmacht ist die Tatsache, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Errichtung geschäftsfähig und handlungsfähig ist. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, schon früh an die persönliche Vorsorge zu denken.
- Als Vollmachtgeber sollte man nach Möglichkeit darauf verzichten, mehrere Personen im Rahmen der Vorsorgevollmacht zu bevollmächtigen, da dies oftmals zu Streit führt.
- Um die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht abzusichern, kann sich eine Beglaubigung der Unterschrift als überaus sinnvoll erweisen. Weiterhin kann eine Eintragung ins Vorsorgeregister eine sinnvolle Maßnahme sein.
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