Erbvertrag statt Testament – Worauf Erblasser achten sollten
Wenn es um eine individuelle und somit von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Erbeinsetzung geht, ist die Errichtung eines Testaments nur eine Möglichkeit, denn § 1941 BGB entsprechend kann man ebenfalls einen Erbvertrag errichten. Dieser Vertrag dient der Erbeinsetzung und kann darüber hinaus auch Auflagen und Vermächtnisse beinhalten. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, worin sich ein Erbvertrag von einem klassischen Berliner Testament unterscheidet.