Testament verfassen
Ein Testament zu verfassen und so für den eigenen Erbfall vorzusorgen, ist vielen Menschen eine Herzensangelegenheit. Vor allem im fortgeschrittenen Alter wächst der Wunsch, klare Verhältnisse zu schaffen. Eine adäquate Nachlassvorsorge darf somit nicht fehlen und gibt dem künftigen Erblasser ein gutes Gefühl, denn so weiß er, was mit seinem Hab und Gut nach seinem Ableben geschieht und kann sich sicher sein, dass alles seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen entsprechend verläuft.
Die Vorteile einer letztwilligen Verfügung liegen somit auf der Hand und sollten auch juristischen Laien klar sein. Bei der Umsetzung tun sich diese allerdings oftmals sehr schwer, weil ihnen das Fachwissen fehlt, um ein rechtskräftiges Testament zu verfassen. Dennoch sollte man sich auf keinen Fall von diesem Vorhaben abhalten lassen und stattdessen Informationen sammeln und bei Bedarf eine Rechtsberatung beim Notar oder Anwalt in Anspruch nehmen. Grundsätzlich haben künftige Erblasser die Wahl, ob sie ihr Testament vollkommen allein verfassen oder doch die Unterstützung eines Notars nutzen. Folglich muss man sich zwischen dem eigenhändigen und öffentlichen Testament entscheiden.
Inhaltsverzeichnis
Ein eigenhändiges Testament verfassen
Eine mehr oder weniger einfache und unkomplizierte Möglichkeit, ein Testament zu verfassen, ist das eigenhändige Testament. Gemäß § 2247 BGB bedarf es hierbei lediglich einer vom Erblasser eigenhändig geschriebenen Erklärung. Neben der Unterschrift des Verfassers dürfen auch Angaben bezüglich des Datums und Ortes der Testamentserrichtung nicht fehlen. Wer seinen Nachlass mit einem eigenhändigen Testament regeln will, sollte folglich vor allem beachten, dass eine solche Verfügung von Todes wegen nur zulässig ist, wenn diese vom Erblasser eigenhändig und komplett handschriftlich verfasst wurde.
Das deutsche Erbrecht gibt künftigen Erblassern mit dem eigenhändigen Testament eine unkomplizierte Möglichkeit, eine gewillkürte Erbfolge zu definieren und so zu Lebzeiten frei zu bestimmen, welche Personen erben sollen.
Öffentliches Testament mithilfe eines Notars verfassen
Auf den ersten Blick erscheint ein eigenhändiges Testament oftmals als perfekte Lösung, da man so ohne großen Aufwand ein Testament verfassen kann. Gleichzeitig sollten sich künftige Erblasser bewusst machen, dass sie keine Juristen sind und somit nicht das Know-How in Sachen Erbrecht haben. Zunächst sollte man sich mit der gesetzlichen Erbfolge auseinandersetzen und anschließend entscheiden, ob man ein Testament verfassen möchte. Falls man dies für notwendig hält und einen kompetenten Fachmann an seiner Seite haben möchte, ist das öffentliche Testament die ideale Wahl. In § 2232 BGB wird das öffentliche Testament genau definiert. Künftige Erblasser können dieses nicht allein verfassen, sondern müssen stets einen Notar aufsuchen. Dieser unterstützt sie bei der Testamentserrichtung und macht sie außerdem mit den Wirkungen der Verfügung von Todes wegen vertraut. Außerdem kann man dem Notar gegenüber seinen letzten Willen erklären, während dieser hieraus ein rechtskräftiges Testament erstellt. So ist sichergestellt, dass die richtigen Personen im gewünschten Umfang erben. Insbesondere Erblasser, die nicht mit den Regeln des deutschen Erbrechts vertraut sind und sich diesbezüglich Unterstützung wünschen, sind bei einem Notar bestens aufgehoben und können gemeinsam mit diesem ein öffentliches Testament verfassen, das keine erbrechtlichen Fragen unbeantwortet lässt. Da man als Erblasser im Erbfall nicht mehr eingreifen kann, ist es besonders wichtig, den letzten Willen rechtskräftig und eindeutig zu schreiben und so optimal für das Erbe vorzusorgen.