Vermächtnis
Die Unterschiede zwischen einem Vermächtnis und einem Testament sind juristischen Laien oftmals nicht klar, wodurch sich mitunter Probleme ergeben können. Künftige Erblasser müssen sich eingehend mit dem deutschen Erbrecht und dessen Feinheiten befassen, um zunächst festzustellen, ob die gesetzliche Erbfolge ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht. Ist dies nicht der Fall, muss man handeln, indem man seinen Nachlass zu Lebzeiten regelt und die Erben in einer entsprechenden Verfügung benennt. In diesem Zusammenhang sollte man sich auch die Frage stellen, ob eventuell ein Vermächtnis sinnvoll ist.
Das Vermächtnis im deutschen Erbrecht
In § 1939 BGB bestimmt der deutsche Gesetzgeber, dass ein Erblasser einer anderen Person einen Vermögensvorteil zuwenden kann, ohne diese jedoch zum Erben zu machen. In einem solchen Fall findet im Rahmen des Testaments die Anordnung eines Vermächtnisses statt. In §§ 2147 bis 2191 BGB widmet sich das Erbrecht ausführlich dem Vermächtnis und den betreffenden rechtlichen Modalitäten. Grundsätzlich gilt es festzustellen, dass der Erblasser mit einem Vermächtnis im Testament oder Erbvertrag einzelne Vermögensvorteile einer bestimmten Person, die so zum Vermächtnisnehmer wird, zukommen lassen kann. Bei diesen Zuwendungen kann es sich nicht nur um Vermögenswerte, sondern auch Handlungen des Beschwerten, den Erlass etwaiger Forderungen oder Dienstleistungen handeln. Gemäß § 2147 BGB ist der Beschwerte für die Erfüllung des Vermächtnisses zuständig. In der Regel ist dies der Erbe, der Erblasser kann als Vermächtnisgeber aber auch einen Vermächtnisnehmer beschweren.
Erbe und Vermächtnis im Vergleich
Um eine adäquate Entscheidung treffen und optimal vorsorgen zu können, sollten künftige Erblasser Informationen in Sachen Erbrecht sammeln, sich mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch beschäftigen und gegebenenfalls einen Notar oder Rechtsanwalt aufsuchen, der dann eine kompetente Rechtsberatung durchführt. Im Allgemeinen ist es aber auf jeden Fall ratsam, sich selbst in diesem Bereich weiterzubilden und zumindest ein grundlegendes Basiswissen aufzubauen. Hierzu gehört es auch, zwischen einer klassischen Erbschaft und einem Vermächtnis differenzieren zu können. Im direkten Vergleich von Erbe und Vermächtnis werden die Unterschiede deutlich.
Einer der wesentlichen Unterschiede zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis besteht darin, dass der Erbe die Rechtsnachfolge des Erblassers antritt, während der Vermächtnisnehmer diese Rechte und Pflichten nicht erwirbt. Lediglich der im Vermächtnis benannte Vermögensvorteil wird dem Vermächtnisnehmer gewährt. Etwaige Nachlassverbindlichkeiten spielen in Zusammenhang mit einem Vermächtnis folglich keine Rolle. Zudem muss der Vermächtnisnehmer nicht mit den Miterben eine Einigung hinsichtlich der Aufteilung des Nachlasses finden, weil das Vermächtnis die Zuwendung genau definiert und folglich keine Fragen offen lässt. Darüber hinaus besteht eine Besonderheit darin, dass ein Vermächtnis einen schuldrechtlichen Anspruch des Vermächtnisnehmers auf Erfüllung beinhaltet, die dieser dem Erben gegenüber geltend machen kann.
Für Laien sind die bestehenden Differenzen mitunter nicht ersichtlich, doch wer sich intensiver mit der Thematik auseinandersetzt erkennt, dass sich ein Vermächtnis und ein Erbe grundlegend voneinander unterscheiden. Als künftiger Erblasser sollten man sich somit darüber im Klaren werden, ob man seinen Nachlass komplett vererben oder einzelne Vermögenswerte einer bestimmten Person vermachen möchte. Damit dies wie gewünscht erfolgt, kommt es auf die Formulierungen an, die man am besten von einem Notar oder Anwalt prüfen lässt.